Info März 2019: "Welche Stallgrößen?"

Hier können wir nur jedem raten lieber zu groß als zu klein zu bauen!

 

Der erste Schritt muss sein sich über das aktuelle Tierschutzgesetz und die damit geforderten Mindestgrößen zu befassen. Wir empfehlen sich dafür bei der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) zu informieren. Größen und Mindesthöhen die auf diversen Seiten zu finden sind, sind schon teilweise längere Zeit nicht mehr aktuell bzw. gelten sie für Deutschland und nicht für Österreich. Deshalb nehme ich hier absichtlich davon Abstand aktuelle Mindestanforderungen zu nennen.

 

Link zur Tierhaltungsverordnung mit den geltenden Maßen per 16.03.2019:

(Kaninchen sind unter Anlage 9 zu finden)

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003820

 

Unsere Ställe sind betreffend Bodenfläche aus heutiger Sicht mindestens 30%, die meisten sogar 50% über den Mindestanforderungen. Das ist uns das Tierwohl auch wert und ein zusätzlicher Nebeneffekt ist auch die deutlich bessere Reinlichkeit der Tiere. Das spart auch viel Zeit beim Misten.

 

Neben der Bodenfläche und der Stallhöhe gibt es weitere Anforderungen an den Stall. Diese gelten für alle Tierhalter, egal ob Züchter oder Hobbyhalter. Das ist auch richtig so, denn aus unserer Sicht darf es keine Ausnahmen beim Tierschutz geben.

 

Auszug aus help.gv.at per 16.03.2019:

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/74/Seite.742335.html

 

  • Die Verwendung von Drahtgitterböden ist verboten. Die Böden müssen der Größe und dem Gewicht der Tiere angepasst sein.
  • Werden Kaninchen in nicht klimatisierten Haltungssystemen gehalten, ist ihnen bei Temperaturen unter 10°C trockene und saubere Einstreu zur Verfügung zu stellen. Es sind ausreichender Wind- und Witterungsschutz (wie z.B. Überdachung) und ein isolierter Rückzugsbereich vorzusehen.
  • Im Gehege muss es erhöhte Flächen oder einen zusätzlichen, räumlich getrennten und abgedunkelten Bereich geben.
  • Ist Gruppenhaltung bei der Haltung mehrerer Tiere nicht möglich, muss zumindest geruchlicher, akustischer und visueller Kontakt zu anderen Kaninchen möglich sein. Jungtiere dürfen mit Ausnahme kranker oder verletzter Tiere nicht in Einzelhaltung gehalten werden.
  • Kaninchen müssen dauernd Zugang zu Nagematerial (Holz, Äste etc.) und zu Stroh oder Heu in einer Raufe haben.
  • Es muss ständiger Zugang zu Wasser vorhanden sein.
  • Steht den Tieren kein ständiger Zugang ins Freie zur Verfügung, müssen die Ställe Fenster oder sonstige offene oder transparente Flächen durch die Tageslicht einfallen kann im Ausmaß von mindestens drei Prozent der Stallbodenfläche aufweisen. Im Tierbereich des Stalles ist über acht Stunden pro Tag eine Lichtstärke von mindestens 20 Lux zu erreichen.